Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,119025
SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07 (https://dejure.org/2010,119025)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23.09.2010 - S 22 KR 64/07 (https://dejure.org/2010,119025)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23. September 2010 - S 22 KR 64/07 (https://dejure.org/2010,119025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,119025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anforderung an integrierte - verschiedene

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07
    Dies zeigt sich auch an den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008 (B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R), in denen der 6. Senat eine inhaltliche Prüfung der dort umstrittenen Verträge vorgenommen hat und im Hinblick auf den Barmer Hausarztvertrag zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieser trotz entsprechender Bezeichnung die Voraussetzungen eines Vertrages der integrierten Versorgung im Sinne von § 140 a Abs. 1 SGB V nicht erfülle; Verträge zur integrierten Versorgung, für deren Anschubfinanzierung die Krankenkassen Gesamtvergütungsanteile einbehalten dürfen, lägen nicht vor, wenn die Verträge mit ihren integrativen Elementen innerhalb der Regelversorgung blieben und damit keine Leistungen der Regelversorgung ersetzten.

    Grundsätzlich ist es mit der Regelung in § 140 d Abs. 1 Satz1 SGB V nicht vereinbar, wenn eine Krankenkasse - so wie hier - pauschal und ohne nachprüfbaren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen Bestandteile einer Krankenhausvergütung einbehält und allenfalls auf der Grundlage des § 140 d Abs. 1 Satz 5 SGB V nach drei Jahren zurückerstattet (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 6. Februar 2008, B 6 KA 5/07 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 9 KR 470/08

    Integrierte Versorgung; Einbehalt von Krankenhausvergütung; Beweislast; Vorlage

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07
    Das Gericht verweist weiter auf die überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 9. September 2009 zum Aktenzeichen L 9 KR 470/08 und macht sich auch diese zu Eigen:.

    Das Gericht verweist auch insoweit auf die überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 9. September 2009 zum Aktenzeichen L 9 KR 470/08:.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08

    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung - Recht auf

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07
    Das Gericht verweist insoweit auf die unmissverständlichen und zutreffenden Ausführungen des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15. April 2010 zum Aktenzeichen L 5 KR 12/08 und macht sich diese zu Eigen:.

    Insoweit folgt das Gericht den zutreffenden und überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15. April 2010 (Az.: L 5 KR 12/08):.

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07
    Das ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit aus der Wendung der Vorschrift, "soweit die einbehaltenen Mittel zur Umsetzung von nach § 140 b geschlossenen Verträgen erforderlich sind." Mit dieser Regelung wäre es nicht vereinbar, dass Krankenkassen pauschal und ohne näheren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen zunächst Vergütungsbestandteile einbehielten und allenfalls auf der Grundlage des § 140 d Abs. 1 Satz 5 SGB V nach drei Jahren (ganz oder anteilig) zurückerstatteten (BSG 06.02.2008 B 6 KA 27/07 R, juris Rn. 12).

    Dies zeigt sich auch an den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008 (B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R), in denen der 6. Senat eine inhaltliche Prüfung der dort umstrittenen Verträge vorgenommen hat und im Hinblick auf den Barmer Hausarztvertrag zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieser trotz entsprechender Bezeichnung die Voraussetzungen eines Vertrages der integrierten Versorgung im Sinne von § 140 a Abs. 1 SGB V nicht erfülle; Verträge zur integrierten Versorgung, für deren Anschubfinanzierung die Krankenkassen Gesamtvergütungsanteile einbehalten dürfen, lägen nicht vor, wenn die Verträge mit ihren integrativen Elementen innerhalb der Regelversorgung blieben und damit keine Leistungen der Regelversorgung ersetzten.

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07
    "Für die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Krankenhäusern gelten gemäß § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V die Zinsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, da der Gesetzgeber insoweit im SGB V keine speziellen Regelungen getroffen hat (BSG 08.09.2009 B 1 KR 8/09 R, juris Rn. 14).
  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KR 76/08

    Kürzung der Rechnung über erbrachte Krankenhausbehandlung zum Zwecke der

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2009 (L 1 KR 76/08), denn auch in jenem Verfahren lagen die fraglichen Verträge dem Gericht im Wortlaut vor und wurden einer inhaltlichen Prüfung unterzogen, die dem Senat im vorliegenden Fall verwehrt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht